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H a f t u n g s a u s s c h l u s s


Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat.

Dies kann - so das Landgericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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Zu den bekannten Themenbereichen, deren Publikation im Internet strafbar sind, gehören z.B. die Darstellung der Kinderprostitution, die Darstellung abartiger Begattungs- oder Fortpflanzungstechniken bei oder zwischen Mensch und Tier (lebend und tot), die Darstellung und Verherrlichung von Rassenhass, Rassismus, überzogenem Nationalstolz, extremistischer politischer Gruppen, deren Existenz Kraft der entsprechenden Verfassung des jeweiligen Landes verboten bzw. unerwünscht ist, die Verherrlichung und Propagierung von Militarismus und Kriegstreiberei, die Verherrlichung der Mißachtung von Menschenrechten, die Verherrlichung und Billigung von staatlich, hoheitlich und privat geförderter Gewalt, gleich welcher Art (Folter, Todesstrafe, Mord, Totschlag, Verleumdung, etc.), die Billigung der Korruption, die Darstellung demokratiefeindlichen Gedankengutes, sofern sie nicht der Dokumentation dieses Phänomens dienen, etc.

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